Burgenlandkreis hebt Anordnung der sofortigen Vollziehung wieder auf

Der Burgenlandkreis hat die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb einer Mineralstoffdeponie wieder aufgehoben.

Bereits Ende des vergangenen Jahres hatte der Burgenlandkreis zugunsten der Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgung GmbH (MUEG) die Mineralstoffdeponie genehmigt. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) hatte im Auftrag des BUND-Landesverbandes Sachsen e.V. und des BUND-Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. hiergegen beim OVG Magdeburg Klage erhoben und um Eilrechtsschutz nachgesucht.

Mit Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 11.09.2017 ist der Burgenlandkreis nunmehr einer Entscheidung des Gerichts in den Eilverfahren zuvorgekommen und hat die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben. Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) begrüßt die Entscheidung des Burgenlandkreises:

„Wir freuen uns sehr, dass der Burgenlandkreis unter dem Eindruck unserer Klagen offenbar erkannt hat, dass die Zulassungsentscheidung für das Deponievorhaben der MUEG an erheblichen Rechtsmängeln leidet. Er hat angekündigt, ein ergänzendes Verfahren zur Heilung der Mängel durchzuführen und zugleich die bisherige Zulassungsentscheidung außer Vollzug gesetzt. Konsequenz ist nun, dass die Deponie nicht gebaut werden kann, bis das ergänzende Verfahren abgeschlossen ist. Ob es gelingen wird, die zahlreichen inhaltlichen Mängel, vor allem betreffend die Vereinbarkeit des Deponievorhabens mit den Vorgaben des Artenschutzes, zu heilen, bleibt abzuwarten.“

Leipzig, 18.09.2017
gez. RAin Franziska Heß/Fachanwältin für Verwaltungsrecht