Das nationale, europäische und internationale Umweltrecht bildet einen wichtigen Teil unserer täglichen Praxis, in der wir sowohl mit den jeweiligen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen als auch den technischen und naturwissenschaftlichen Fragestellungen vertraut sind. Dabei verstehen wir uns als Anwälte für Mensch und Natur und kämpfen für diese mit hohem Engagement.

Wir beraten und vertreten Kommunen, mittelständische Unternehmen und Privatpersonen zu allen Rechtsfragen des Umweltschutzes, z. B. in den Bereichen Abfallrecht, Altlastenrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, insbesondere Luftreinhaltungsrecht.

Im täglichen Leben vieler Menschen spielt die Belastung durch Lärm leider eine erhebliche Rolle und ist Grund für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder erhebliche Belästigungen. Der Lärmschutz ist inzwischen eine sehr differenzierte Materie, aufgegliedert je nach Lärmursachen (Industrie, Gewerbe, Straßenverkehr, Luftverkehr etc.). Hier bieten wir Ihnen neben unserer rechtlichen Expertise auch spezialisierte Kenntnisse hinsichtlich der zugrundeliegenden lärmphysikalischen und lärmmedizinischen Fragen.

Die Partner der Kanzlei sind im Bereich von Luftreinhaltung und Lärmschutz ehrenamtlich engagiert und pflegen enge Kontakte zu Sachverständigen und Verbänden.