Die Akteneinsicht beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat es zu Tage ge- bracht: Der Bürgermeister von Kalchreuth Herbert Saft und seine Verwaltung haben in mehreren Fällen die Errichtung von .Schwarzbauten“ im Baugebiet „Heckacker-Süd“ gefördert. Weil die Gemeinde Kalchreuth sich ganz bewusst über den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 8. September 2017 hin- weg gesetzt hat, sieht sich die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte PartG mbB veranlasst, gegen den Kalchreuther Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung beim Landrat des Landkreises Erlangen-Höchstadt eine Aufsichtsbeschwerde einzulegen. Die Gemeinde Kalchreuth hat Bauwillige ermutigt, ohne erforderliche Baugenehmigung zu bauen und damit rechtsstaatliche Anforderungen .sträflich missachtet“, wie in der Anzeige steht.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Außervollzugsetzung des Bebauungsplans „Heckacker-Süd“, der vom Bayerischen erwaltungsgerichtshof in seinem Gerichtsbeschluss vom 8. September 2017 in der jetzigen Form für rechtswidrig gehalten worden ist. Dieser Beschluss wurde vom Gericht am 12. September 2017 zur Post gegeben, sodass der Beschluss spätestens innerhalb von drei Tagen, nämlich am 15. September 2017 bei der Gemeinde eingegangen sein müsste. Durch die Außervollzugsetzung des Bebauungsplans ist dieser bis zur Entscheidung in der Hauptsache so zu behandeln, als ob er rechtlich nicht existent ist. Die Gemeinde Kalchreuth war daher spätestens im Zeitpunkt des Zu gangs des Gerichtsbeschlusses gegenüber den einzelnen Bauherren verpflichtet, diese über die Außervollzugsetzung und damit das Entfallen der Möglichkeit für ein Freistellungsverfahren zu informieren. Ausweislich der nunmehr beim Landratsamt eingesehenen Bauakten hat die Gemeinde aber einzelnen Bauherren noch mit Schreiben vom 19. September 2017 in rechtlich verbotener Weise mit- geteilt, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss, ob- wohl ein solches durch die Außervollzugsetzung des Bebauungsplans die einzige Möglichkeit gewesen wäre, das jeweilige Vorhaben in rechtmäßiger Weise zu errichten.

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) ist im Hin- blick auf die Vorgehensweise der Gemeinde wenig überrascht:

„Schon die bisherigen öffentlichen Äußerungen der Gemeinde Kalchreuth, insbesondere in Person von Herrn Bürgermeister Saft, haben gezeigt, dass sich die Gemeinde grob rechtswidrig über die gerichtliche Entscheidung hinwegsetzen will. Dabei hat sich die Gemeinde einer angeblich vom Landratsamt erteilten Auskunft bedient, wonach die begonnenen Bauarbeiten ohne weitere Prüfung des Einzelfalls Bestandsschutz genießen würden. Das Landratsamt hat gegenüber unserer Mandantschaft einer solchen Auskunft bereits als so nie erteilt widersprochen.“

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt prüft derzeit auch noch die Anträge auf Baueinstellung, die Rechtsanwalt Baumann vor kurzem eingereicht hat:

„Die Gemeinde war ab Zugang des Gerichtsbeschlusses verpflichtet, die einzelnen Bauherrn über das Entfallen einer Freistellung und das Erfordernis zur Beantragung einer Baugenehmigung zu informieren. Die Gemeinde hat es aber sehenden Auges vorgezogen, die Errichtung von Schwarzbauten zuzulassen und die Bauherren noch motiviert, die Bauarbeiten voranzutreiben.

Das Verhalten der verantwortlichen Personen der Gemeinde Kalchreuth ist aus rechtsstaatlicher Sicht höchst verwerflich. Wir haben daher den Sachverhalt der Kommunalaufsicht beim Landratsamt ErlangenHöchstadt zur Überprüfung vorgelegt.“

Gleichzeitig wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen die betroffenen Bauherren beim Landratsamt eingereicht.

Würzburg, 11. Oktober 2017
gez.: RA Wolfgang Baumann/Fachanwalt für Verwaltungsrecht