Weitere Musterklage wegen unzureichendem Schallschutz gegen die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) eingereicht: Wintergarten und Kinderzimmer in Dachräumen

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) hat in dieser Woche beim Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg eine weitere Klage gegen die Art und Weise der Umsetzung des Schallschutzprogrammes für den künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) eingereicht.

Konkret geht es bei dieser dritten musterhaften Klage von betroffenen Anwohnern aus Blankenfelde um die Durchsetzung von baulichem Schallschutz für einen Wintergarten und ein Kinderzimmer in den Dachräumen. Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erläutert die Ziele der Klage:

„Die Klage soll neben den bereits anhängigen Verfahren zur Frage der Art und Weise der Dämmung der Wohngebäude in der Umgebung des Flughafens weitere offene rechtliche Fragen klären. So geht es im vorliegenden Fall um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die FBB verpflichtet ist, einen Wintergarten in die Berechnung der Schallschutzmaßnahmen einzubeziehen. Zusätzlich soll geklärt werden, ob Veränderungen an Gebäuden zu DDR-Zeiten, wie sie in der Umgebung des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg sehr häufig vorgekommen sind, nachträglich durch die FBB beanstandet werden und zum Anlass genommen werden dürfen, einen Schallschutz für diese Objekte zu verweigern.“

Leipzig, 25.08.2017 gez. RAin Franziska Heß/Fachanwältin für Verwaltungsrecht