Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) hat am gestrigen Tage für die Umweltverbände BUND und NABU Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen der unzureichenden Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingelegt. Ziel ist die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland.

Auf Grundlage einer bundesweiten Analyse der sogenannten Bewirtschaftungsplanung wird in der Beschwerde nachgewiesen, dass die europäischen Verpflichtungen für den Gewässerschutz in der BRD nicht eingehalten werden.

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender, moniert:

„Lediglich acht Prozent der Gewässer erreichen einen guten Zustand, das ist ein Armutszeugnis nach 17 Jahren Umsetzungspraxis der europäischen Zielvorgaben.“

Im europäischen Vergleich belegt Deutschland einen der letzten Plätze bei der Erreichung der Gewässerschutzziele: Platz 21 von 26. Eine große Rolle spielt dabei, dass Deutschland bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie wenig engagiert voranschreitet, bekannte Probleme nicht angeht, aber auch zu wenig Personal zur Verfügung stellt.

Gegenstand der Kritik in der Beschwerde ist unter anderem der Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern an Bundeswasserstraßen. Aus den nationalen Rechtsvorschriften lässt sich derzeit nicht eindeutig ableiten, wer Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands umsetzen muss.

NABU-Geschäftsführer Leif Miller sieht hierin eine wesentliche Ursache für die mangelhafte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

„Dieses Kompetenzgewirr führt dazu, dass an unseren großen Flüssen wie Rhein, Weser oder Elbe keine Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchgeführt werden.“

Die WRRL schreibt vor, dass für jedes Gewässer genau beschrieben wird, welche Probleme vorliegen und was geplant ist, um diese zu beheben. Die bundesweite Analyse der Umweltverbände ergab jedoch, dass diese Informationen in den deutschen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen oft nicht vollständig vorliegen. Problematisch ist zudem, dass in Deutschland Gewässerschutzmaßnahmen flächendeckend auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Sogar die Länder selbst zweifeln diese Umsetzungsstrategie mittlerweile an.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht), die das Beschwerdeverfahren betreut, sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf der EUKommission:

„Nach unserer Analyse sind die bisher erstellten Bewirtschaftungspläne mit groben Mängeln behaftet. So wurden beispielsweise Kleingewässer aus der verpflichtenden Einhaltung der Umweltziele ausgenommen, die Festlegung weniger strenger Umweltziele wurde in vielen Fällen nicht begründet und konkrete Maß- nahmen zur Erreichung der Umweltziele wurden nur unzureichend geplant und durchgeführt. Die Liste der von uns dargelegten Mängel ist lang und die Defizite betreffen in die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in praktisch allen Bundesländern. Deshalb ist Abhilfe nur von der EU-Kommission zu erwarten.“

Würzburg, 10.08.2017
gez. RAin Franziska Heß/Fachanwältin für Verwaltungsrecht