Der Streit um die Gewährung von Akteneinsicht für die Gemeinde Altrip in die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsunterlagen der rechtsrheinischen schrottverarbeitenden Betriebe Mannheim spitzt sich zu.

Mit allen Mitteln versuchen die Stadt Mannheim und die beiden schrottverarbeitenden Betriebe weiterhin den Akteneinsichtsanspruch der Gemeinde Altrip zu vereiteln. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB hatte für die Ortsgemeinde bereits im Juni 2016 einen Antrag auf Einsicht in die umweltrelevanten Akten bei der Stadt Mannheim eingereicht.

Hintergrund sind die extremen Lärmauswirkungen durch den Betrieb der zwei schrottverarbeitenden Betriebe auf der gegenüberliegenden Rheinseite auf das Gemeindegebiet Altrip. Eine rechtliche Überprüfung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde setzt voraus, dass die Akten zur Einsicht bereitgestellt werden. Dies zu verhindern, haben sowohl die Stadt Mannheim als auch die schrottverarbeitenden Betriebe bisher sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt.

Nachdem der Antrag der Gemeinde im Wesentlichen von der Stadt Mannheim abgelehnt wurde, hat die Kanzlei Baumann aus Würzburg gegen diese Entscheidung Widerspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingelegt. Die dort zuständige Frau Dr. Birge Kubala hat sich redlich bemüht, die Angelegenheit gütlich zu lösen, indem sämtliche Parteien zu einem Gespräch geladen wurden. Anstatt sich kompromissbereit zu zeigen, hat der bevollmächtigte Rechtsanwalt eines der schrottverarbeitenden Unternehmen mit fadenscheinigen Gründen einen Befangenheitsantrag gegen Frau Dr. Kubala eingereicht. Zweck war offenkundig, das Verfahren weiterhin zu verzögern und eine aufgrund der Rechtslage zu erwartende positive Entscheidung des Regierungspräsidiums im Hinblick auf die Herausgabe der Akten zu hintertreiben.

Die Stadt Mannheim verhält sich passiv und lässt sich als Marionette der beiden Unternehmen einsetzen. So hat die Stadt den bestehenden Anspruch der Gemeinde insbesondere deshalb verweigert, weil angeblich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entgegenstünden. Allerdings hat die Stadt in keiner Weise eine Prüfung in dieser Hinsicht vorgenommen, sondern unbeanstandet die offenkundig rechtswidrige Argumentation der Unternehmen übernommen. Außerdem hat die Stadt die Kanzlei Baumann aufgefordert, genau darzulegen, in welche konkreten Unterlagen Akteneinsicht gewünscht wird, obwohl die einzusehende Aktenlage klar definiert war und Einzelakten allenfalls hätten benannt werden können, wenn die Stadt eine Aktenauflistung übermittelt hätte. Gegen diese an sich bestehende Verpflichtung hatte sich die Stadt Mannheim aber mehrfach vehement zur Wehr gesetzt. Die Herausgabe einer entsprechenden Aktenauflistung wurde seitens der Stadt auf Drängen der schrottverarbeitenden Betriebe bis zuletzt verweigert. Rechtsanwalt Baumann findet es „erschreckend, dass die namensgleiche Bürgermeisterin der Stadt Mannheim, Felicitas Kubala, das Treiben ihrer Abteilung nicht unterbindet und dafür sorgt, dass rechtmäßige Zustände geschaffen werden.“

Würzburg, 21.03.2017
gez.: RAin Anja Schilling/Fachanwältin für Verwaltungsrecht