Am gestrigen 06.04.2017 wurden von der Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) für den Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Hessen e.V. Klage und Eilantrag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumfahrung Reiskirchen eingereicht. Rechtsanwalt Rick Schulze, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der die Verfahren federführend betreut, erläutert:
„Der Eilantrag wendet sich gegen die gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses mit dem Ziel, dass der Hessische Verwaltungsgerichthof die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage anordnet. Die aufschiebende Wirkung der Klage bedeutet einen „Baustopp“. Dies soll verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen und irreversible Beeinträchtigungen verursacht werden.
Die Klage und die Begründung des Eilantrages wenden sich inhaltlich hauptsächlich gegen Fehler des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich nationaler und europarechtlicher Vorschriften zum Natur- und Artenschutz im Bereich der „Jossoleraue“ und hinsichtlich der Variantenauswahl. Die Entscheidung für die gewählte Südvariante ist mit erheblichen Mängeln behaftet, da insbesondere verkehrliche Belange unzureichend ermittelt, bewertet und gewichtet worden sind.“
Es ist zu erwarten, dass der Hessische Verwaltungsgerichthof zunächst den Vorhabenträger „Hessen Mobil“ fragt, ob dieser bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren freiwillig auf die Ausführung verzichtet. Eine solche freiwillige Erklärung erscheint angesichts der bisherigen Planungsdauer nicht unwahrscheinlich.
Würzburg, 07.04.2017
gez. RA Rick Schulze /Fachanwalt für Verwaltungsrecht