Wie am gestrigen Tag bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Würzburg mit Beschluss vom 21. März 2024 (Az.: W 4 S 23.1658) dem von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB (Würzburg/Leipzig) für die Gemeinde Kleinostheim eingereichten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben und die Errichtung des Bullenstalls in Kleinostheim vorläufig gestoppt.

Mit Bescheid des Landratsamtes Aschaffenburg vom 18. August 2023 wurde die Errichtung eines Bullenstalls für 450 Tiere mit zwei Fahrsilos genehmigt. Der Stall soll ausweislich der Planunterlagen 90 m lang und rund 26 m breit werden. Die beiden nördlich vom Stall geplanten Fahrsilos sollen beide ebenfalls jeweils 90 m lang und 8 m breit werden. Zusätzlich zum Neubau eines Bullenstalls ist die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage sowie die Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle in einen Bullenstall vorgesehen. Auch hierzu hat das Landratsamt Aschaffenburg jeweils die Baugenehmigung mit Bescheid vom 18. August 2023 erteilt. Insgesamt ist die Haltung von ca. 500 Bullen vorgesehen.

Das Verwaltungsgericht Würzburg ist nunmehr dem Vortrag der Gemeinde Klein-ostheim gefolgt und hat festgestellt, dass weder die wegemäßige Erschließung noch eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sowie eine Versorgung des Betriebs mit Trinkwasser sichergestellt ist.

Das Gericht hat dabei insbesondere bemängelt, dass das Landratsamt den vom Vorhaben ausgehenden zusätzlichen Verkehr durch die Anlieferung der Tiere, die Fahrten in Bezug auf die Biogasanlage sowie zur Versorgung der Tiere viel zu gering eingeschätzt hat und die bestehenden Wege der Gemeinde Klein-ostheim, welche hierfür genutzt werden sollen, nicht öffentlich gewidmet sind. Unabhängig davon, dass nach Auffassung des Gerichts eine Inanspruchnahme von Grundstücken der Gemeinde Kleinostheim zur wegemäßigen Erschließung aus rechtlicher Sicht schon nicht möglich ist, wurden auch erhebliche Zweifel geäußert, ob der tatsächliche Ausbauzustand des gemeindlichen Weges im Hinblick auf den vorhabenbedingt zu erwartenden Verkehr ausreichend ist.

In Übereinstimmung mit den Bedenken der Gemeinde Kleinostheim – welche diese bereits im Rahmen des Verwaltungsverfahrens mehrfach gegenüber dem Landratsamt Aschaffenburg geäußert hat – kam das Gericht auch zu der Einschätzung, dass die geplante Beseitigung des Abwassers sowie die Versorgung des Bullenstalls mit Trinkwasser schon aus rechtlichen Gründen nicht gesichert ist, da auch hierzu Grundstücke genutzt werden müssen, die nicht im Eigentum der Vorhabenträger stehen und der Vorhabenträger sich bislang auch nicht darum bemüht hat, die Nutzung dieser Grundstücke durch entsprechende Durchleitungsrechte zu sichern.

Auf weitere Aspekte, wie etwa das Hervorrufen von schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Geruch sowie die entgegenstehenden Belange des Naturschutzes, welche von Seiten der Gemeinde Kleinostheim ebenfalls vorgebracht wurden, musste das Gericht nicht eingehen, da dem Antrag bereits aufgrund der nicht gesicherten Erschließung stattgegeben werden konnte.

 

„Wir freuen uns über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Gericht hat sehr klar aufgezeigt, dass das Landratsamt im Hinblick auf den vom Gesamtvorhaben (Neubau eines Bullenstalls mit 450 Tieren sowie einer Biogasanlage) ausgehenden Verkehr einer Fehleinschätzung unterliegt. Die Gemeinde Kleinostheim hat bereits während der Beteiligungen im Baugenehmigungsverfahren jeweils darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten vor Ort eine Erschließung des Vorhabens sowohl in Bezug auf die Zufahrt, die Abwasserbeseitigung sowie die Trinkwasserversorgung nicht gesichert ist. Allerdings wurden die geäußerten Bedenken sowohl vom Landratsamt Aschaffenburg als auch von den Vorhabenträgern aus unserer Sicht nicht ausreichend gewürdigt“, so Rechtsanwalt Thomas Jäger/Fachanwalt für Verwaltungsrecht der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, welcher die Gemeinde Kleinostheim im gerichtlichen Verfahren vertritt.

 

„Entgegen aller von der Gemeinde von Beginn an vorgebrachten Bedenken bzgl. des Gesamtvorhabens wurde das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und eine Baugenehmigung durch das Landratsamt erteilt. Die Gemeinde begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, die vorgebrachten Themen fachlich und rechtlich zu prüfen, bevor Baumaßnahmen tatsächlich begonnen werden“, betont auch Dennis Neßwald, Erster Bürgermeister der Gemeinde Kleinostheim.

Würzburg, 22.03.2024

gez.: RA Thomas Jäger
Fachanwalt für Verwaltungsrecht