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Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Fachanwältin/Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht oder Fachanwalt für Verwaltungsrecht darf sich nur diejenige Rechtsanwältin oder derjenige Rechtsanwalt bezeichnen, dem durch die zuständige Rechtsanwaltskammer wegen besonderer Kenntnisse und Erfahrungen im Verwaltungsrecht die Befugnis verliehen wurde, diese Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Die Anerkennung besonderer Kenntnisse im Verwaltungsrecht und damit die Verleihung eines Titels als Fachanwalt für Verwaltungsrecht setzt regelmäßig voraus, dass die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt mindestens 80 Fälle im Verwaltungsrecht in 3 Jahren nachweislich betreut hat. Fachanwälte für Verwaltungsrecht müssen sich regelmäßig fortbilden und dies der Rechtsanwaltskammer jährlich nachweisen.

2017-12-18T16:21:59+01:0018. Dezember 2017|

Fachplanungsrecht

Das Fachplanungsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die sich bei der Genehmigung von Großprojekten in besonderen Genehmigungsverfahren, den Planfeststellungsverfahren, ergeben, an denen die Öffentlichkeit umfassend beteiligt wird. Hierzu gehören vor allem der Abbau von Bodenschätzen, Flurbereinigung, Landschaftsplanung, Verkehrsplanung, technische Ver- und Entsorgung und wasserwirtschaftliche Planung.

2023-06-07T11:12:43+02:007. Juni 2023|

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)

Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) enthält strenge Vorschriften zum Schutz der natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, der Habitate der Arten von gemeinschaftlichem Interesse und der Arten selbst. Mit der FFH-Richtlinie wird ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ errichtet. Dieses Netz besteht aus Gebieten, die die natürlichen Lebensraumtypen sowie die Habitate der Arten umfassen, welche in den Anhängen der Richtlinie festgelegt sind (FFH-Gebiete). Es muss den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate [...]

2017-12-18T16:21:59+01:0018. Dezember 2017|

Feststellungsklage

Eine Feststellungsklage ist statthaft, wenn der Kläger eine die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses (§ 43 Abs. 1 Alt. 1 Verwaltungsgerichtsordnung) bzw. die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts (§ 43 Abs. 1 Alt. 2 Verwaltungsgerichtsordnung) begehrt. Hiermit können allerdings keine abstrakten oder hypothetischen Rechtsfragen beantwortet werden. Tauglicher Gegenstand sind lediglich tatsächliche Sachverhalte und hinreichend konkrete Rechtsfragen. Beispielsweise kann ein Straßenanlieger mit einer negativen Feststellungsklage feststellen lassen, dass er für die Anlegung einer Zufahrt zu seinem Grundstück keine Sondernutzungserlaubnis benötigt.

2023-06-07T11:13:04+02:007. Juni 2023|

Finanzhoheit

Finanzhoheit bedeutet, dass die Kommune über ausreichend finanzielle Mittel verfügen muss, um die ihr übertragenen Aufgaben finanzieren zu können.

2023-06-07T11:13:25+02:007. Juni 2023|

Fluglärm

Als Fluglärm im Rechtssinne wird der beim Betrieb von Luftfahrzeugen auftretende Schall bezeichnet. Er umfasst die Geräusche, die beim Starten und Landen, beim Überflug und im Rollverkehr von Luftfahrzeugen entsteht. Die Zumutbarkeit von Fluglärm ist abhängig von der Art des in Rede stehenden Flugplatzes unterschiedlich geregelt (Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm bei zivilen und militärischen Verkehrsflughäfen und Landeplätzen mit einer bestimmten jährlichen Bewegungszahl, Landeplatz-Lärmschutzverordnung bei kleineren Landeplätzen mit einer bestimmten Bewegungszahl, TA Lärm bei einzelnen sonstigen Flugplätzen).

2017-12-18T16:21:59+01:0018. Dezember 2017|

Flurbereinigungsrecht

Eine Flurbereinigungsrecht ist im Flurbereinigungsgesetz geregelt (http://www.gesetze-im-internet.de/flurbg/FlurbG.pdf). Flurbereinigung bezeichnet die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung. Sie wird in einem behördlich eingeleiteten Verfahren durchgeführt, in dem eine Um- und/oder Zusammenlegung unwirtschaftlicher Fluren erfolgt. Das festgelegte Flurbereinigungsgebiet wird also völlig neu gestaltet, wobei das Ziel verfolgt wird, unwirtschaftlich geformten Grundbesitz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammenzulegen. Es gilt der Grundsatz, dass jeder Grundstückseigentümer für seine Grundstücke mit Land von gleichem Wert abzufinden ist.

2017-12-18T16:21:59+01:0018. Dezember 2017|
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