Zweckverband
Ein Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit und wird durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gegründet. Sowohl Gemeinden und Kreise, aber auch andere öffentlich-rechtliche Träger sowie natürliche/juristische Personen des Privatrechts können sich zu Zweckverbänden zusammenschließen. Sie werden gebildet, um einzelne oder mehrere gemeindliche Aufgaben gemeinsam zu erfüllen. Der Zweckverband verwaltet seine Angelegenheiten gesetzesgemäß und eigenverantwortlich. Typische Zweckverbände sind etwa Wasser- und Abfallverbände, Schulverbände, Verbände zur gemeinsamen Unterhaltung der Straßen & Wege des Verbandsgebiets. Der Zweckverband wird unmittelbar im Außenverhältnis gegenüber dem Bürger tätig und ist als Träger einer eigenen Rechtspersönlichkeit stets selbst zu verklagen.