Zusicherung
Eine Zusicherung ist eine verbindliche Zusage einer Behörde. Sie ist in § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Die Behörde verpflichtet sich darin einseitig, einen Verwaltungsakt zu einem späteren Zeitpunkt zu erlassen oder zu unterlassen. Sie bedarf der Schriftform.

