Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Eilverfahren

Ein Eilverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das schnell vorläufigen Schutz gewährt. Es soll verhindern, dass schon vor der endgültigen Entscheidung Tatsachen geschaffen werden, die sich später nicht mehr rückgängig machen lassen. Der Eilrechtsschutz sichert also einen vorläufigen Zustand, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat. Das ist immer dann wichtig, wenn ein Verfahren in der Hauptsache Monate oder sogar Jahre dauert und so lange nicht gewartet werden kann. Geregelt ist der Eilrechtsschutz vor allem in zwei Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung: § 123 VwGO betrifft die einstweilige Anordnung, § 80 Abs. 5 VwGO den Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

2026-09-21T13:25:32+02:0021. September 2026|

Emissionen

Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen, vgl. § 1 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz.

2017-12-18T16:21:58+01:0018. Dezember 2017|

Energiewirtschaftsrecht

Das Energiewirtschaftsrecht ist geregelt im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG - https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/EnWG.pdf). Die gesetzlichen Regelungen verfolgen u.a. das Ziel, die Allgemeinheit sicher mit Strom und Gas zu versorgen und einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb zwischen den Energieversorgungsunternehmen und die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Energieversorgungsnetzen sicherzustellen (vgl. § 1 EnWG).

2017-12-18T16:21:58+01:0018. Dezember 2017|

Enteignung

Bei der Enteignung handelt es sich um einen staatlichen Hoheitsakt, bei welchem dem Bürger Eigentumsrechte entzogen werden. Eine Enteignung ist nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig und darf ausschließlich durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Dabei muss das jeweilige Enteignungsgesetz genau benennen, für welche Vorhaben und unter welchen Voraussetzungen die Maßnahme, die einem konkreten Zweck zu dienen hat, zulässig ist.

2017-12-18T16:21:58+01:0018. Dezember 2017|

Enteignung und Amtshaftung

Insbesondere bei der Umsetzung von größeren Infrastrukturvorhaben wie etwa des Ausbaus von Fern- und Wasserstraßen sowie von Schienenverkehrswegen kommt es häufig zur Inanspruchnahme von privatem Eigentum durch Enteignung. Für hiermit verbundene Fragestellungen sind wir ein kompetenter Ansprechpartner, der Ihnen in den für Ihre Existenz essentiellen Verfahren als Rechtsberater und Vertrauensperson zur Seite steht. Das Handeln staatlicher Behörden kann im Falle eines Fehlverhaltens zu Amtshaftungsansprüchen des Betroffenen führen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre berechtigten Ansprüche zu ermitteln und durchzusetzen.

2017-12-18T16:21:58+01:0011. Oktober 2017|

Ermächtigungsgrundlage

Eine Ermächtigungsgrundlage ist eine Rechtsvorschrift, die einer Behörde erlaubt, in einer bestimmten Situation eine bestimmte Maßnahme zu treffen. Sind die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt, darf die Behörde die dort vorgesehene Rechtsfolge anordnen. Dass eine Behörde eine solche Grundlage braucht, folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und dem daraus abgeleiteten Vorbehalt des Gesetzes. Er besagt, dass die Verwaltung nicht ohne gesetzliche Erlaubnis tätig werden darf. Besonders streng gilt das, wenn die Behörde in Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreift oder sie belastet. Eine Ermächtigungsgrundlage ist also das Gesetz, das der Behörde einen solchen Eingriff überhaupt erst gestattet. [...]

2026-09-21T13:26:00+02:0021. September 2026|

Ermessen

Wenn eine Norm keine zwingende Rechtsfolge anordnet, sondern der Behörde einen Entscheidungsspielraum einräumt, kann die Behörde nach Ermessen han-deln. Dabei kann sich das Ermessen darauf beziehen, ob die Verwaltung über-haupt tätig wird (= Entschließungsermessen) oder darauf, wie sie tätig wird (= Auswahlermessen). Beispiel für eine gebundene Verwaltungsentscheidung ohne Ermessen ist § 3 Abs. 1 S. 1 Straßenverkehrsgesetz: „Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbe-hörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.“ Beispiel für eine Norm mit Ermessen ist § 15 Abs. 2 S. 1 Gewerbeordnung: „Wird ein Gewerbe, zu dessen Ausübung eine [Zulassung] [...]

2023-06-07T11:09:50+02:007. Juni 2023|

Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge sind Geldbeiträge, die von den Gemeinden für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage (Straße) von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten für die Grundstücke erhoben werden, die von der Anlage erschlossen, d.h. denen die Bebaubarkeit durch die Anlage vermittelt wird.

2018-01-04T10:38:07+01:0018. Dezember 2017|

Erschließungsverträge

Ein Erschließungsvertrag wird zwischen der Kommune und einem Dritten ge-schlossen und regelt die Durchführung sowie die Kostentragung bei der Erschließung. Die Kommune überträgt dabei die Erschließung eines bestimmten Gebietes per Vertrag auf einen Dritten. Der Erschließungsvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Sein Gegenstand ist in § 124 Abs. 2 BauGB geregelt.

2023-06-07T11:10:15+02:007. Juni 2023|

EU-Richtlinie

Im Europarecht ist eine Richtlinie ein verbindlicher Rechtsakt der Europäischen Union. Jeder Mitgliedstaat muss die Richtlinie innerhalb einer bestimmten Frist in eigenes, nationales Recht umsetzen, also ein nationales Gesetz erlassen oder ein bestehendes anpassen. Die Wahl der Mittel zur Erreichung des gesetzten Ziels ist den Mitgliedstaaten überlassen. Sie haben demnach einen bestimmten Umsetzungsspielraum. Ein bekanntes Beispiel aus dem Umweltrecht ist die sog. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Im Unterschied zur EU-Verordnung schafft die EU-Richtlinie nur einheitliche Ziele in der gesamten EU und nicht vollständig einheitliches Recht. Setzt ein Mitgliedstaat eine EU-Richtlinie nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig um, kann sie ausnahmsweise doch unmittelbar wirken.

2026-09-21T13:26:36+02:0021. September 2026|
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