Rahmenbetriebsplan
Als Rahmenbetriebsplan werden im Bergrecht diejenigen Pläne bezeichnet, die für einen bestimmten längeren, nach den jeweiligen Umständen bemessenen Zeitraum aufgestellt werden, und die allgemeine Angaben über das beabsichtigte Vorhaben, dessen technische Durchführung und voraussichtlichen zeitlichen Ablauf enthalten müssen. In einigen Fälle sind Rahmenbetriebspläne zwingend und unter Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens aufzustellen.