Eine Flurbereinigungsrecht ist im Flurbereinigungsgesetz geregelt (http://www.gesetze-im-internet.de/flurbg/FlurbG.pdf). Flurbereinigung bezeichnet die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung. Sie wird in einem behördlich eingeleiteten Verfahren durchgeführt, in dem eine Um- und/oder Zusammenlegung unwirtschaftlicher Fluren erfolgt. Das festgelegte Flurbereinigungsgebiet wird also völlig neu gestaltet, wobei das Ziel verfolgt wird, unwirtschaftlich geformten Grundbesitz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammenzulegen. Es gilt der Grundsatz, dass jeder Grundstückseigentümer für seine Grundstücke mit Land von gleichem Wert abzufinden ist.