Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Menschen- und Bürgerrechte

Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gewährleistet unverzichtbare Menschen- und Bürgerrechte, deren Schutz und Wahrung wir uns als Organe der Rechtspflege verpflichtet sehen. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der nationalen, europäischen und internationalen Grund- und Menschenrechte und beraten und vertreten unsere Mandanten auch in Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nach unserer Erfahrung ist in vielen Fällen eine bestmögliche Verfolgung der Rechte unserer Mandanten nur auf Grundlage einer breiten Informationsbasis möglich. An deren Schaffung wirken wir durch eine effektive Durchsetzung der Informationsrechte unserer Mandanten gegenüber Behörden, Gesetzgebungsorganen und Unternehmen mit. Vereinen und Bürgerinitiativen bieten wir darüber hinaus eine kompetente [...]

2017-12-18T16:22:00+01:0011. Oktober 2017|

Möglichkeitstheorie

Nach § 42 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist eine Klage vor den Verwaltungsgerichten nur zulässig, wenn der Kläger geltend machen kann, dass er durch den angegriffenen Verwaltungsakt bzw. dessen Ablehnung/Unterlassung in seinen Rechten verletzt ist. Dieses Erfordernis wird als Klagebefugnis bezeichnet. Nach der Möglichkeitstheorie soll die Klagebefugnis jedenfalls dann angenommen werden, wenn eine Rechtsbeeinträchtigung nicht im Vorhinein offensichtlich oder eindeutig ausgeschlossen ist. Demnach genügt die Möglichkeit, dass eine Rechtsbeeinträchtigung zumindest vorliegen könnte.

2024-09-17T09:19:24+02:0017. September 2024|
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