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Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Verbandsklage

Als Verbandsklage wird eine durch Vereine oder Verbädne geführte KLage bezeichnet, bei der keine eigene Verletzung in eigenen Rechten geltend gemacht wird, sondern Rechte der Allgemeinheit durchgesetzt werden sollen. Verbandsklagen gibt es vor allem im Natur- und Umweltschutzrecht sowie im Verbraucherschutzbereich.

2017-12-18T16:22:03+01:0018. Dezember 2017|

Vereinsrecht

Das Vereinsrecht regelt den Verein und seine rechtliche Stellung zum Staat. Hierzu gehört zum einen das öffentliche Vereinsrecht, welches durch das Vereinsgesetz geregelt wird und die verfassungsmäßigen Grenzen der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Grundgesetz konkretisiert; zum anderen das private Vereinsrecht, welches in den §§ 21 ff. BGB die Gründung, Führung und Auflösung sowie Rechtsbeziehungen innerhalb eines Vereins regelt.

2023-06-07T11:19:53+02:007. Juni 2023|

Verfassungsbeschwerdeverfahren

Die Verfassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerügt werden kann. Durch sie kann der Einzelne besonderen Rechtsschutz zur Durchsetzung seiner Grundrechte (Art. 1 – 19 GG) oder diesen gleichgestellte Rechte (z.B. Art. 38 GG) beim Bundesverfassungsgericht erlangen. Das Bundesverfassungsgericht prüft dabei nur, ob spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist.

2023-06-07T11:20:15+02:007. Juni 2023|

Verhältnismäßigkeit

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass eine hoheitliche Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist, den mit ihr verfolgten legitimen Zweck zu erreichen. Als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips hat dieser Grundsatz Verfassungsrang und gilt für alle staatlichen Maßnahmen. Eine Maßnahme ist geeignet, wenn mit ihr das angestrebte Ziel gefördert oder erreicht werden kann. Sie ist erforderlich, wenn es kein milderes Mittel gibt, das den Erfolg mit gleicher Sicherheit und vergleichbarem Aufwand herbeiführen würde. Angemessen ist die Maßnahme, wenn das mit ihr verfolgte Ziel in seiner Wertigkeit nicht außer Verhältnis zur Intensität des Eingriffs steht.

2023-06-07T11:20:35+02:007. Juni 2023|

Verpflichtungsklage

Mithilfe einer Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 2 Verwaltungsgerichtsordnung kann der Kläger erreichen, dass ein abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt erlassen wird. Man spricht je nach Unterfall von einer Versagungsgegenklage oder einer Untätigkeitsklage. Beispielsweise kann der Kläger dagegen vorgehen, dass sein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung abgelehnt wurde.

2023-06-07T11:20:57+02:007. Juni 2023|

Verwaltungsakt

Als Verwaltungsakt wird jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme bezeichnet, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, § 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG - https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/VwVfG.pdf). Verwaltungsakte können nicht nur als individuelle Regelung auftreten, sondern auch in Form der Allgemeinverfügung. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft, § 35 Satz 2 VwVfG.

2017-12-18T16:22:04+01:0018. Dezember 2017|

Verwaltungsgericht

Verwaltungsgerichte bilden die untere Stufe in der Gerichtsorganisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie sind zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, die im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgen sind und für die weder die Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe oder das Bundesverwaltungsgericht zuständig sind.

2017-12-18T16:22:04+01:0018. Dezember 2017|

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Als Verwaltungsgerichtsbarkeit wird derjenige Zweig der Gerichtsbarkeit bezeichnet, der für die Überprüfung des Handelns der Verwaltung zuständig ist. Zu diesem Zweck existieren unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte, die über alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art entscheiden, soweit diese Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht zugewiesen sind. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird in erster Linie durch die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. In den Ländern existieren Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte. Die Oberverwaltungsgerichte tragen in einigen Bundesländern die Bezeichnung Verwaltungsgerichtshöfe (so z.B. in Bayern und Hessen). Das höchste deutsche Verwaltungsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig.

2017-12-18T16:22:04+01:0018. Dezember 2017|

Verwaltungshoheit

Verwaltungshoheit bezeichnet das Recht der Kommune, dass diese ihr zugewiesen Aufgaben in eigenem Namen und durch eigene Rechtsakte erfüllen darf.

2023-06-07T11:21:17+02:007. Juni 2023|

Verwaltungsrecht

Als Verwaltungsrecht oder auch Öffentliches Recht werden alle Rechtsnormen bezeichnet, die das Recht der Exekutive und damit die Einrichtung und die Tätigkeit der Träger öffentlicher Verwaltung ausgestalten. Die Exekutive ist diejenige Staatsgewalt, die für den Vollzug der Gesetze zuständig ist. Das Verwaltungsrecht ist sowohl im allgemeinen Teil als auch im Besonderen Bereich für einzelne Verwaltungszweige sowohl durch Bundesrecht als auch durch Landesrecht geregelt. Kennzeichnend für das Verwaltungsrecht ist das Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses im Abgrenzung zu den Rechtsverhältnissen zwischen reinen Privatrechtssubjekten.

2017-12-18T16:22:04+01:0018. Dezember 2017|
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