Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Hauptbetriebsplan

Als Hauptbetriebspläne werden im Bergrecht diejenigen Pläne bezeichnet, die für die Errichtung und Führung eines Betriebes für einen in der Regel zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufzustellen sind, § 52 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG - https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/BBergG.pdf).

2017-12-18T16:22:00+01:0018. Dezember 2017|

Heilung

In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass eine Behörde Verfahrens- und Formvorschriften verletzt. Dann ist der Verwaltungsakt zwar (formell) rechtswidrig. § 45 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erlaubt es aber, bestimmte Fehler nachträglich zu beheben. Wird der Fehler geheilt, gilt der Verwaltungsakt als von Anfang an fehlerfrei. Er kann dann nicht mehr aufgrund dieses Fehlers aufgehoben werden. Die Heilung setzt voraus, dass die versäumte Handlung tatsächlich nachgeholt wird, und zwar so, dass sie ihren Zweck noch erfüllen kann.

2026-09-21T13:28:21+02:0021. September 2026|
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