Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Nachbarklage

Der Nachbar eines Bauvorhabens kann gegen eine Baugenehmigung dann mit Erfolg vorgehen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt sind, die auch seinem Schutz dienen. Zudem ist eine Klage des Nachbarn begründet, wenn es das Vorhaben an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlen lässt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt. Als Nachbar i.S.d. Baurechts wird jeder dinglich Berechtigte (insb. der Eigentümer) bezeichnet, der möglicherweise durch ein Vorhaben in seinen subjektiven Rechten verletzt wird. Nachbarschutz wird dabei vor allem durch den einzuhaltenden Mindestabstand zum Nachbargrundstück sowie durch die einschlägigen Lärmvorschriften (insb. Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Technischen Anleitung zum Schutz [...]

2018-01-04T10:42:06+01:004. Januar 2018|

Nichtigkeit von Verwaltungsakten

Das Nichtigkeitsdogma besagt, dass alle Rechtsnormen, die gegen höherrangiges Recht verstoßen, nichtig sind. Das Verwaltungsrecht bricht jedoch diesen Grundsatz. Nach den in §§ 43 f. geregelten Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sind nicht alle rechtswidrigen Verwaltungsakte auch gleich deswegen unwirksam, sondern lediglich nichtige. Nichtig sind solche Verwaltungsakte, die an einem besonders schwerwiegenden, offensichtlichen Fehler leiden (vgl. § 44 Abs. 1 VwVfG). Außerdem enthält der § 44 Abs. 2 VwVfG einen Katalog von Konstellationen, in denen der Verwaltungsakt auch nichtig ist, etwa bei tatsächlicher Unmöglichkeit. Abs. 3 regelt., dass Verwaltungsakte regelmäßig bei den aufgeführten „einfachen“ Formfehlern nicht nichtig sind und somit ihre [...]

2024-09-17T09:22:24+02:0017. September 2024|

Normenkontrollverfahren

Mit einer Normenkontrolle im Sinne des § 47 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung können Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht geprüft werden. Erstinstanzlich zuständig sind die Oberverwaltungsgerichte (Bezeichnung in Bayern und Baden-Württemberg: Verwaltungsgerichtshof). Der praktisch häufigste Anwendungsfall ist die Überprüfung von Bebauungsplänen. In Einzelfällen können auch Flächennutzungspläne Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens sein.

2018-01-04T10:42:07+01:004. Januar 2018|
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