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Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Immissionen

Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen, vgl. . § 1 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz.

2017-12-18T16:22:00+01:0018. Dezember 2017|

Immissionsschutzrecht

Zum Immissionsschutzrecht gehören alle Bestimmungen, die sich mit dem Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, der Böden, des Wassers, der Atmosphäre sowie Kultur und sonstiger Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen befassen. Zentrale Grundlage ist in Deutschland das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/BImSchG.pdf). Das BImSchG regelt die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, das Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brennstoffen, Treibstoffen und bestimmten anderen Stoffen und Erzeugnissen, für die Beschaffenheit, die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von Kraftfahrzeugen nebst Anhängern und von Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen. Es gilt [...]

2017-12-18T16:22:00+01:0018. Dezember 2017|

Infrastruktur

Öffentliche Infrastrukturen, wie Straßen, Schienenwege, Flughäfen, Stromtrassen, Wasserstraßen, Leitungsanlagen oder militärische Anlagen werden kontinuierlich neu errichtet oder geändert. Für die betroffenen Menschen und Gemeinden sind diese Projekte häufig mit erheblichen Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahme, Lärm, Luftschadstoffe oder Gerüche verbunden, die sie oft unvorbereitet treffen.

2017-12-18T16:22:00+01:0011. Oktober 2017|

Interkommunale Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse

Interkommunale Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse bezeichnet Prozesse im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften, also Gemeinden, kreisfreien oder kreisangehörigen Städten sowie Landkreisen. Sie sind abzugrenzen zu innerkommunalen Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen.

2023-06-07T11:15:31+02:007. Juni 2023|
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