Das Fachplanungsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die sich bei der Genehmigung von Großprojekten in besonderen Genehmigungsverfahren, den Planfeststellungsverfahren, ergeben, an denen die Öffentlichkeit umfassend beteiligt wird. Hierzu gehören vor allem der Abbau von Bodenschätzen, Flurbereinigung, Landschaftsplanung, Verkehrsplanung, technische Ver- und Entsorgung und wasserwirtschaftliche Planung.