Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) enthält strenge Vorschriften zum Schutz der natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, der Habitate der Arten von gemeinschaftlichem Interesse und der Arten selbst. Mit der FFH-Richtlinie wird ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ errichtet. Dieses Netz besteht aus Gebieten, die die natürlichen Lebensraumtypen sowie die Habitate der Arten umfassen, welche in den Anhängen der Richtlinie festgelegt sind (FFH-Gebiete). Es muss den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleisten. Das Netz „Natura 2000“ umfaßt auch die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete (Special Protection Areas for Birds – SPA-Gebiete). Die FFH-Richtlinie kann unmittelbar auf den Seiten der Europäischen Union abgerufen werden: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31992L0043&from=DE