Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK – https://www.menschenrechtskonvention.eu/konvention-zum-schutz-der-menschenrechte-und-grundfreiheiten-9236/) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von allen Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet und in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde. Die EMRK ist bereits 1953 in Kraft getreten. Sie enthält Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen in den Mitgliedstaaten des Europarates. Die EMRK kann hier abgerufen werden: