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Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)

Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK - https://www.menschenrechtskonvention.eu/konvention-zum-schutz-der-menschenrechte-und-grundfreiheiten-9236/) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von allen Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet und in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde. Die EMRK ist bereits 1953 in Kraft getreten. Sie enthält Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen in den Mitgliedstaaten des Europarates. Die EMRK kann hier abgerufen werden:

2017-12-18T16:21:59+01:0018. Dezember 2017|

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Er ist zuständig für die verbindliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union. Die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge der EU soll sicherstellen, dass in allen Mitgliedstaaten eine einheitliche Anwendung des Europäischen Rechts erfolgt. Zu diesem Zweck können die Gerichte der Mitgliedstaaten in einen Dialog mit dem EuGH treten und diesem Fragen zur Auslegung von Unionsrecht und zur Gültigkeit von europäischen Verordnungen und Richtlinien vorlegen (vgl. § 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV). Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg.

2017-12-18T16:21:59+01:0018. Dezember 2017|

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK - https://www.menschenrechtskonvention.eu/konvention-zum-schutz-der-menschenrechte-und-grundfreiheiten-9236/) errichteter Spruchkörper, der für die Überprüfung der Einhaltung der EMRK durch die jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig ist. Der EGMR kann von jeder natürlichen und juristischen Person nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges zum Schutz der aus der EMRK folgenden Menschenrechte und Grundfreiheiten im Wege der Individualbeschwerde angerufen werden. Der EGMR hat seinen Sitz in Straßburg.

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Europarecht

Unter Europarecht im weiteren Sinne versteht man das Recht aller europäischen internationalen Organisationen, insbesondere des Europarats, der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder des Europäischem Wirtschaftsraums (EWR). Europarecht im engeren Sinne meint das gesamte Recht der Europäischen Union. Das Unionsrecht genießt Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht, sodass nationale Organe wie Gerichte und Verwaltungsbehörden unmittelbar anwendbares EU-Recht ohne Rücksicht auf nationales Recht anzuwenden haben.

2023-06-07T11:12:20+02:007. Juni 2023|
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