Erschließungsbeiträge sind Geldbeiträge, die von den Gemeinden für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage (Straße) von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten für die Grundstücke erhoben werden, die von der Anlage erschlossen, d.h. denen die Bebaubarkeit durch die Anlage vermittelt wird.