Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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EU-Verordnung

Eine Verordnung der Europäischen Union ist ein verbindlicher Rechtsakt. Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, sobald sie in Kraft tritt. Sie wirkt wie ein Gesetz, dass überall in der EU gleich lautet und gilt. Die Mitgliedstaaten müssen und dürfen die EU-Verordnung nicht in nationales Recht umschreiben. Bürgerinnen und Bürger können sich direkt auf sie berufen, Behörden und Gerichte wenden sie unmittelbar an. Im Unterschied zur EU-Richtlinie schafft die EU-Verordnung einheitliches Recht in der gesamten EU und nicht nur einheitliche Ziele bei unterschiedlicher nationaler Ausgestaltung.

2026-09-21T13:27:11+02:0021. September 2026|

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)

Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK - https://www.menschenrechtskonvention.eu/konvention-zum-schutz-der-menschenrechte-und-grundfreiheiten-9236/) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von allen Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet und in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde. Die EMRK ist bereits 1953 in Kraft getreten. Sie enthält Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen in den Mitgliedstaaten des Europarates. Die EMRK kann hier abgerufen werden:

2017-12-18T16:21:59+01:0018. Dezember 2017|

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Er ist zuständig für die verbindliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union. Die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge der EU soll sicherstellen, dass in allen Mitgliedstaaten eine einheitliche Anwendung des Europäischen Rechts erfolgt. Zu diesem Zweck können die Gerichte der Mitgliedstaaten in einen Dialog mit dem EuGH treten und diesem Fragen zur Auslegung von Unionsrecht und zur Gültigkeit von europäischen Verordnungen und Richtlinien vorlegen (vgl. § 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV). Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg.

2017-12-18T16:21:59+01:0018. Dezember 2017|

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK - https://www.menschenrechtskonvention.eu/konvention-zum-schutz-der-menschenrechte-und-grundfreiheiten-9236/) errichteter Spruchkörper, der für die Überprüfung der Einhaltung der EMRK durch die jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig ist. Der EGMR kann von jeder natürlichen und juristischen Person nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges zum Schutz der aus der EMRK folgenden Menschenrechte und Grundfreiheiten im Wege der Individualbeschwerde angerufen werden. Der EGMR hat seinen Sitz in Straßburg.

2017-12-18T16:21:59+01:0018. Dezember 2017|

Europarat

Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 als erste europäische Organisation nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Er setzt sich seitdem für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte ein. Sein Sitz ist in Straßburg. Ihm gehören aktuell 46 Staaten mit insgesamt über 700 Millionen Bürgerinnen und Bürgern an. Zu den bedeutsamsten Errungenschaften des Europarates zählen u.a. die Abschaffung der Todesstrafe oder auch der Minderheitenschutz, insbesondere von Sinti und Roma. Der Europarat ist de facto die größte Menschenrechtsorganisation Europas und hat in seinem 75-Jährigen Bestehen bereits mehr als 200 Verträge verfasst, darunter auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) , auf welcher wiederum [...]

2024-09-17T09:04:38+02:0017. September 2024|

Europarecht

Unter Europarecht im weiteren Sinne versteht man das Recht aller europäischen internationalen Organisationen, insbesondere des Europarats, der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder des Europäischem Wirtschaftsraums (EWR). Europarecht im engeren Sinne meint das gesamte Recht der Europäischen Union. Das Unionsrecht genießt Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht, sodass nationale Organe wie Gerichte und Verwaltungsbehörden unmittelbar anwendbares EU-Recht ohne Rücksicht auf nationales Recht anzuwenden haben.

2023-06-07T11:12:20+02:007. Juni 2023|

Ewigkeitsklausel

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes errichteten dieses als Bollwerk gegen den Faschismus und schrieben dabei die unabänderlichen Verfassungsprinzipien unserer Demokratie in Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz nieder, welche auch als sog. „Ewigkeitsklausel“ bezeichnet wird. Die Ewigkeitsklausel schützt dabei die Grundfesten unserer Demokratie, dazu gehören z. B. die Grundrechte, vornehmlich die Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1. Außerdem schützt Art. 79 Abs. 3 das Bundesstaatsprinzip, denn die einzelnen Länder wurden in der NS-Diktatur schnell entmachtet. Demnach sind alle Gesetzesänderungen verfassungswidrig, soweit sie diesen ewigen, unantastbaren Verfassungskern beschneiden wollen. Alle anderen Artikel des GG können jedoch, mit Ausnahme des Art. 79 [...]

2024-09-17T09:12:54+02:0017. September 2024|
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