EU-Verordnung
Eine Verordnung der Europäischen Union ist ein verbindlicher Rechtsakt. Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, sobald sie in Kraft tritt. Sie wirkt wie ein Gesetz, dass überall in der EU gleich lautet und gilt. Die Mitgliedstaaten müssen und dürfen die EU-Verordnung nicht in nationales Recht umschreiben. Bürgerinnen und Bürger können sich direkt auf sie berufen, Behörden und Gerichte wenden sie unmittelbar an. Im Unterschied zur EU-Richtlinie schafft die EU-Verordnung einheitliches Recht in der gesamten EU und nicht nur einheitliche Ziele bei unterschiedlicher nationaler Ausgestaltung.

