Europarecht

Unter Europarecht im weiteren Sinne versteht man das Recht aller europäischen internationalen Organisationen, insbesondere des Europarats, der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder des Europäischem Wirtschaftsraums (EWR). Europarecht im engeren Sinne meint das gesamte Recht der Europäischen Union. Das Unionsrecht genießt Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht, sodass nationale Organe wie Gerichte und Verwaltungsbehörden unmittelbar anwendbares EU-Recht ohne Rücksicht auf nationales Recht anzuwenden haben.