Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK – https://www.menschenrechtskonvention.eu/konvention-zum-schutz-der-menschenrechte-und-grundfreiheiten-9236/) errichteter Spruchkörper, der für die Überprüfung der Einhaltung der EMRK durch die jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig ist. Der EGMR kann von jeder natürlichen und juristischen Person nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges zum Schutz der aus der EMRK folgenden Menschenrechte und Grundfreiheiten im Wege der Individualbeschwerde angerufen werden. Der EGMR hat seinen Sitz in Straßburg.