Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen, vgl. § 1 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Franziska Heß2017-12-18T16:21:58+01:0018. Dezember 2017|