Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Verwaltungsakt

Als Verwaltungsakt wird jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme bezeichnet, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, § 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG - https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/VwVfG.pdf). Verwaltungsakte können nicht nur als individuelle Regelung auftreten, sondern auch in Form der Allgemeinverfügung. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft, § 35 Satz 2 VwVfG.

2017-12-18T16:22:04+01:0018. Dezember 2017|

Verwaltungsgericht

Verwaltungsgerichte bilden die untere Stufe in der Gerichtsorganisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie sind zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, die im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgen sind und für die weder die Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe oder das Bundesverwaltungsgericht zuständig sind.

2017-12-18T16:22:04+01:0018. Dezember 2017|

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Als Verwaltungsgerichtsbarkeit wird derjenige Zweig der Gerichtsbarkeit bezeichnet, der für die Überprüfung des Handelns der Verwaltung zuständig ist. Zu diesem Zweck existieren unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte, die über alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art entscheiden, soweit diese Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht zugewiesen sind. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird in erster Linie durch die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. In den Ländern existieren Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte. Die Oberverwaltungsgerichte tragen in einigen Bundesländern die Bezeichnung Verwaltungsgerichtshöfe (so z.B. in Bayern und Hessen). Das höchste deutsche Verwaltungsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Sitz in Leipzig.

2017-12-18T16:22:04+01:0018. Dezember 2017|

Verwaltungshoheit

Verwaltungshoheit bezeichnet das Recht der Kommune, dass diese ihr zugewiesen Aufgaben in eigenem Namen und durch eigene Rechtsakte erfüllen darf.

2023-06-07T11:21:17+02:007. Juni 2023|

Verwaltungsrecht

Als Verwaltungsrecht oder auch Öffentliches Recht werden alle Rechtsnormen bezeichnet, die das Recht der Exekutive und damit die Einrichtung und die Tätigkeit der Träger öffentlicher Verwaltung ausgestalten. Die Exekutive ist diejenige Staatsgewalt, die für den Vollzug der Gesetze zuständig ist. Das Verwaltungsrecht ist sowohl im allgemeinen Teil als auch im Besonderen Bereich für einzelne Verwaltungszweige sowohl durch Bundesrecht als auch durch Landesrecht geregelt. Kennzeichnend für das Verwaltungsrecht ist das Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses im Abgrenzung zu den Rechtsverhältnissen zwischen reinen Privatrechtssubjekten.

2017-12-18T16:22:04+01:0018. Dezember 2017|
Nach oben