Vereinsrecht
Das Vereinsrecht regelt den Verein und seine rechtliche Stellung zum Staat. Hierzu gehört zum einen das öffentliche Vereinsrecht, welches durch das Vereinsgesetz geregelt wird und die verfassungsmäßigen Grenzen der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Grundgesetz konkretisiert; zum anderen das private Vereinsrecht, welches in den §§ 21 ff. BGB die Gründung, Führung und Auflösung sowie Rechtsbeziehungen innerhalb eines Vereins regelt.