Der Verwaltungsprozess ist ein gerichtliches Verfahren, in dem Streitigkeiten zwischen Bürgern und öffentlichen Stellen verhandelt werden. Der Zugang ist dem Bürger eröffnet, wenn er eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen kann. Der Verwaltungsprozess richtet sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).