Verfassungsbeschwerdeverfahren

Die Verfassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerügt werden kann. Durch sie kann der Einzelne besonderen Rechtsschutz zur Durchsetzung seiner Grundrechte (Art. 1 – 19 GG) oder diesen gleichgestellte Rechte (z.B. Art. 38 GG) beim Bundesverfassungsgericht erlangen. Das Bundesverfassungsgericht prüft dabei nur, ob spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist.