Vogelschutzrichtlinie

Die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der EU-Mitgliedstaaten heimisch sind. Sie hat den Schutz, die Bewirtschaftung und die Regulierung dieser Arten zum Ziel und regelt auch die Nutzung dieser Arten. Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um für alle unter die Richtlinie fallenden Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen. Zu diesem Zweck müssen Schutzgebiete eingerichtet werden, die Lebensräume außerhalb der Schutzgebiete müssen [...]