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Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Verwaltungsrecht

Als Verwaltungsrecht oder auch Öffentliches Recht werden alle Rechtsnormen bezeichnet, die das Recht der Exekutive und damit die Einrichtung und die Tätigkeit der Träger öffentlicher Verwaltung ausgestalten. Die Exekutive ist diejenige Staatsgewalt, die für den Vollzug der Gesetze zuständig ist. Das Verwaltungsrecht ist sowohl im allgemeinen Teil als auch im Besonderen Bereich für einzelne Verwaltungszweige sowohl durch Bundesrecht als auch durch Landesrecht geregelt. Kennzeichnend für das Verwaltungsrecht ist das Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses im Abgrenzung zu den Rechtsverhältnissen zwischen reinen Privatrechtssubjekten.

2017-12-18T16:22:04+01:0018. Dezember 2017|

Vogelschutzrichtlinie

Die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der EU-Mitgliedstaaten heimisch sind. Sie hat den Schutz, die Bewirtschaftung und die Regulierung dieser Arten zum Ziel und regelt auch die Nutzung dieser Arten. Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um für alle unter die Richtlinie fallenden Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen. Zu diesem Zweck müssen Schutzgebiete eingerichtet werden, die Lebensräume außerhalb der Schutzgebiete müssen [...]

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