Als Verbandsklage wird eine durch Vereine oder Verbädne geführte KLage bezeichnet, bei der keine eigene Verletzung in eigenen Rechten geltend gemacht wird, sondern Rechte der Allgemeinheit durchgesetzt werden sollen. Verbandsklagen gibt es vor allem im Natur- und Umweltschutzrecht sowie im Verbraucherschutzbereich.