Das Abfallrecht ist ein Teilgebiet des Umweltrechts und enthält Regelungen für die Behandlung, den Transport und die Entsorgung sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen. Das Abfallrecht wird maßgeblich durch die Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union bestimmt (Richtlinie 2008/98/EG). Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG – https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/KrWG.pdf) umgesetzt, das gemeinsam mit den Abfallgesetzen der Länder, die im Wesentlichen Fragen der behördlichen Zuständigkeit und des Vollzugs regeln, das deutsche Abfallrecht prägt. Daneben existieren weitere Vorgaben für besondere Arten von Abfällen, wie beispielsweise für Batterien und Altfahrzeuge, für die eigenständige Gesetze existieren. Auch die Gemeinden haben im Bereich des Abfallrechts wichtige Funktionen, denn sie sind für die Regelung der Sammlung und Aufbereitung der haushaltsnah anfallenden Abfälle zuständig und regeln diese vor allem über kommunale Satzungen.