Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Als Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird die gebündelte Erfassung der Umweltbelange in Form der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die gesamte Umwelt (insbesondere auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft) bezeichnet. Die UVP ist unselbständiger Bestandteil bestimmter verwaltungsbehördlicher Zulassungsverfahren und umfasst eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung.