Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Gewaltenteilung

Durch die Gewaltenteilung wird die politische Macht eines Staates in drei Teile aufgespalten. Die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Die Legislative stellt die gesetzgebende Gewalt dar, dazu gehören bspw. der Bundestag, der Bundesrat und die Landtage. Die Exekutive stellt die ausführende oder vollziehende Gewalt dar, dazu gehören bspw. Die Polizei oder Beamte der Ämter. Die Judikative stellt die Rechtsprechende Gewalt dar, dazu gehören die Gerichte und Richter.

2025-04-03T11:03:51+02:003. April 2025|

Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht besteht aus ungeschriebenen Rechtsnormen. Es entsteht durch längere und gleichmäßige Übung und muss von der Überzeugung der Beteiligten getragen sein, dass diese Übung rechtlich geboten ist. Heute sind die meisten Rechtsnormen in Gesetzesbüchern niedergeschrieben (kodifiziert), sodass das Gewohnheitsrecht im Verwaltungsrecht an Bedeutung verloren hat.

2023-06-07T11:14:37+02:007. Juni 2023|
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