Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht besteht aus ungeschriebenen Rechtsnormen. Es entsteht durch längere und gleichmäßige Übung und muss von der Überzeugung der Beteiligten getragen sein, dass diese Übung rechtlich geboten ist. Heute sind die meisten Rechtsnormen in Gesetzesbüchern niedergeschrieben (kodifiziert), sodass das Gewohnheitsrecht im Verwaltungsrecht an Bedeutung verloren hat.