Durch die Gewaltenteilung wird die politische Macht eines Staates in drei Teile aufgespalten. Die Legislative, die Exekutive und die Judikative.
Die Legislative stellt die gesetzgebende Gewalt dar, dazu gehören bspw. der Bundestag, der Bundesrat und die Landtage.
Die Exekutive stellt die ausführende oder vollziehende Gewalt dar, dazu gehören bspw. Die Polizei oder Beamte der Ämter.
Die Judikative stellt die Rechtsprechende Gewalt dar, dazu gehören die Gerichte und Richter.