Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Gebietshoheit

Gebietshoheit bedeutet, dass die Kommune ihre Hoheitsrechte auf den gesamten Teil des Staatsgebietes bezieht, der ihr zugeordnet ist.

2023-06-07T11:13:47+02:007. Juni 2023|

Gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie

Die gemeindliche (oder kommunale) Selbstverwaltungsgarantie ist in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie den Landesverfassungen verankert und sichert die kommunale Selbstverwaltung als eines der Grundprinzipien der Demokratie ab. Sie umfasst das Recht der Kommunen, einen Großteil ihrer öffentlichen Aufgaben selbstständig zu erledigen, ohne dass sich der Staat einmischt. Sie umfasst insbesondere die Finanz-, Gebiets-, Personal-, Planungs- und Verwaltungshoheit.

2023-06-07T11:14:16+02:007. Juni 2023|

Genehmigungsverfahren

Als Genehmigungsverfahren wird jedes Verfahren bezeichnet, in dem ein Antragsteller eine behördliche Billigung einer von ihm geplanten Tätigkeit, Handlung oder Unterlassung erlangen kann.

2017-12-18T16:21:59+01:0018. Dezember 2017|

Geruchsimmissions-Richtlinie

Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) dient dazu, die von Anlagen ausgehenden Geruchsbelästigungen der Anwohner abzuschätzen und die entsprechenden Ergebnisse in die Bauleitplanung einzustellen. Die GIRL wurde vom Länderausschuss für Immissionsschutz entwickelt und dient den Immissionsschutzbehörden als Erkenntnisquelle zur Beurteilung der Unzumutbarkeit von Gerüchen, wobei es in diesem Rahmen vor allem auf die Häufigkeit der aufgetretenen Gerüche ankommt.

2018-01-04T10:42:06+01:004. Januar 2018|

Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht besteht aus ungeschriebenen Rechtsnormen. Es entsteht durch längere und gleichmäßige Übung und muss von der Überzeugung der Beteiligten getragen sein, dass diese Übung rechtlich geboten ist. Heute sind die meisten Rechtsnormen in Gesetzesbüchern niedergeschrieben (kodifiziert), sodass das Gewohnheitsrecht im Verwaltungsrecht an Bedeutung verloren hat.

2023-06-07T11:14:37+02:007. Juni 2023|
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