Gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie

Die gemeindliche (oder kommunale) Selbstverwaltungsgarantie ist in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie den Landesverfassungen verankert und sichert die kommunale Selbstverwaltung als eines der Grundprinzipien der Demokratie ab. Sie umfasst das Recht der Kommunen, einen Großteil ihrer öffentlichen Aufgaben selbstständig zu erledigen, ohne dass sich der Staat einmischt. Sie umfasst insbesondere die Finanz-, Gebiets-, Personal-, Planungs- und Verwaltungshoheit.