Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Europarat

Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 als erste europäische Organisation nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Er setzt sich seitdem für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte ein. Sein Sitz ist in Straßburg. Ihm gehören aktuell 46 Staaten mit insgesamt über 700 Millionen Bürgerinnen und Bürgern an. Zu den bedeutsamsten Errungenschaften des Europarates zählen u.a. die Abschaffung der Todesstrafe oder auch der Minderheitenschutz, insbesondere von Sinti und Roma. Der Europarat ist de facto die größte Menschenrechtsorganisation Europas und hat in seinem 75-Jährigen Bestehen bereits mehr als 200 Verträge verfasst, darunter auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) , auf welcher wiederum [...]

2024-09-17T09:04:38+02:0017. September 2024|

Europarecht

Unter Europarecht im weiteren Sinne versteht man das Recht aller europäischen internationalen Organisationen, insbesondere des Europarats, der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder des Europäischem Wirtschaftsraums (EWR). Europarecht im engeren Sinne meint das gesamte Recht der Europäischen Union. Das Unionsrecht genießt Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht, sodass nationale Organe wie Gerichte und Verwaltungsbehörden unmittelbar anwendbares EU-Recht ohne Rücksicht auf nationales Recht anzuwenden haben.

2023-06-07T11:12:20+02:007. Juni 2023|
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