Die Mütter und Väter des Grundgesetzes errichteten dieses als Bollwerk gegen den Faschismus und schrieben dabei die unabänderlichen Verfassungsprinzipien unserer Demokratie in Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz nieder, welche auch als sog. „Ewigkeitsklausel“ bezeichnet wird. Die Ewigkeitsklausel schützt dabei die Grundfesten unserer Demokratie, dazu gehören z. B. die Grundrechte, vornehmlich die Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1. Außerdem schützt Art. 79 Abs. 3 das Bundesstaatsprinzip, denn die einzelnen Länder wurden in der NS-Diktatur schnell entmachtet. Demnach sind alle Gesetzesänderungen verfassungswidrig, soweit sie diesen ewigen, unantastbaren Verfassungskern beschneiden wollen. Alle anderen Artikel des GG können jedoch, mit Ausnahme des Art. 79 Abs. 3 selbst, mit 2/3 Mehrheit geändert werden.