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Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Bodenschutzrecht

Als Bodenschutzrecht werden diejenigen Vorschriften bezeichnet, die der Abwehr und Beseitigung von schädlichen Bodenveränderungen dienen. Diese Vorschriften finden sich vor allem im Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG - https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/BBodSchG.pdf) und in der Bundes-Bodenschutzverordnung (BbodSchV - http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschv/BBodSchV.pdf).

2017-12-18T16:21:57+01:0018. Dezember 2017|

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) stellt bestimmte Tier- und Pflanzenarten unter besonderen Schutz. Die BArtSchV hier hier abrufbar: http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BArtSchV.pdf

2017-12-18T16:21:57+01:0018. Dezember 2017|

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) enthält Regelungen über die Landschaftsplanung, den allgemeinen Schutz von Natur und Landschaft sowie zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft und der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensstätten und Biotope. Das BNatSchG ist hier abrufbar https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BNatSchG.pdf

2017-12-18T16:21:57+01:0018. Dezember 2017|

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das höchste deutsche Gericht, das als eigenständiges, unabhängiges Verfassungsorgan für die letztverbindliche Auslegung der Verfassung und damit für alle verfassungsrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist. Das BVerfG wird deshalb auch als „Hüter der Verfassung“ bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe.

2017-12-18T16:21:58+01:0018. Dezember 2017|

Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchst deutsche Verwaltungsgericht und in erster Linie zuständig für einheitliche Auslegung von bundesrechtlichen Fragen im Verwaltungsrecht (sog. Revisionsinstanz). Daneben ist das BVerwG auch für verschiedene erstinstanzliche Klagen zuständig.

2017-12-18T16:21:58+01:0018. Dezember 2017|

Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren - ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene - ist ein Antrag der Bürger einer Gemeinde oder einer anderen kommunalen Gebietskörperschaft (z.B. Landkreis und Bezirk), einen Bürgerentscheid über eine eigene Angelegenheit der jeweiligen Gebietskörperschaft durchzuführen. In Bayern ist das Bürgerbegehren in den Gemeinden geregelt in Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), abrufbar unter http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18a

2018-01-04T10:42:06+01:004. Januar 2018|

Bürgerentscheid

Mit dem Bürgerentscheid - einem Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene - stimmen die wahlberechtigten Bürger einer Gemeinde oder einer anderen kommunalen Gebietskörperschaft (z.B. Landkreis und Bezirk) über eine konkrete Frage ab, die eine eigene Angelegenheit der kommunalen Gebietskörperschaft betrifft. Die jeweilige Entscheidung hat die Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss.

2018-01-04T10:42:06+01:004. Januar 2018|

Bürgerversammlung

Eine Bürgerversammlung ist eine vom Bürgermeister einberufene Versammlung der Bürger einer Gemeinde, um eine gemeindliche Angelegenheit zu erörtern. In Bayern ist die Bürgerversammlung geregelt in Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), abrufbar unter http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18

2018-01-04T10:42:06+01:004. Januar 2018|
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