Mit dem Bürgerentscheid – einem Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene – stimmen die wahlberechtigten Bürger einer Gemeinde oder einer anderen kommunalen Gebietskörperschaft (z.B. Landkreis und Bezirk) über eine konkrete Frage ab, die eine eigene Angelegenheit der kommunalen Gebietskörperschaft betrifft. Die jeweilige Entscheidung hat die Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss.