Eine Bürgerversammlung ist eine vom Bürgermeister einberufene Versammlung der Bürger einer Gemeinde, um eine gemeindliche Angelegenheit zu erörtern. In Bayern ist die Bürgerversammlung geregelt in Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), abrufbar unter http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18