Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Bauen

Jedes Bauprojekt ist mit Chancen und Risiken sowohl für den Bauherrn als auch für den Nachbarn verbunden. Der richtige Umgang mit den rechtlichen Anforderungen und den zuständigen Behörden ist in der Praxis eine Herausforderung, die spezialisierter und sachkundiger Unterstützung bedarf. Wir zählen sowohl das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht als auch das Bauvertragsrecht zu unseren Kernkompetenzen. Ob Überprüfung oder Entwicklung von Bebauungsplänen, Erstreiten oder Abwehr von Baugenehmigungen, Lösung nachbarlicher Konflikte oder Entwicklung öffentlich-rechtlicher Verträge – unser Team aus erfahrenen Verwaltungsrechtlern mit besonderen Qualifikationen im öffentlichen Baurecht bietet Ihnen passende Lösungen mit realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten und optimaler Verfolgung Ihrer Interessen. Hierbei [...]

2017-12-18T16:21:56+01:0011. Oktober 2017|

Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt, mit dem festgestellt wird, dass ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft wurden. Mit der Baugenehmigung ist regelmäßig zugleich die Baufreigabe verbunden, also das Recht, ein Bauvorhaben zu verwirklichen.

2017-12-18T16:21:57+01:0018. Dezember 2017|

Bauleitplan

Als Bauleitpläne werden die von den Gemeinden aufzustellenden Flächennut-zungs- und Bebauungspläne bezeichnet. Flächennutzungspläne nach §§ 5 ff. BauGB umfassen das gesamte Gemeindegebiet und geben den planerischen Rahmen für städtebauliche Entwicklung vor. Hieraus wird in der Regel anschlie-ßend ein Bebauungsplan entwickelt, der sich auf ein Teilgebiet der Gemeinde be-zieht und für dieses parzellengenau die zugelassenen, städtebaulich relevanten Nutzungen nach Art und Maß festlegt. Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Gemeinde- bzw. Stadtrat beschlossen. Der gesetzliche Rahmen wird durch §§ 8 ff. BauGB vorgegeben.

2023-06-07T11:08:02+02:007. Juni 2023|

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist Teilbereich des öffentlichen Baurechts, der von den einzelnen Bundesländern in den Landesbauordnungen geregelt wird (z.B. in Bayern in der Bayerischen Bauordnung - BayBO). Die Landesbauordnungen beinhalten insbesondere Regelungen zu den Anforderungen an bauliche Anlagen, zur Gefahrenabwehr im Bereich des öffentlichen Baurechts und zum Baugenehmigungsverfahren.

2017-12-18T16:21:57+01:0018. Dezember 2017|

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht regelt die geordnete städtebauliche Entwicklung der Gemeinden und die Planung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken. Es ist als Bundesrecht gesetzlich im Baugesetzbuch geregelt (BauGB - https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BauGB.pdf). Wesentliche Elemente der Bauleitplanung der Gemeinden sind der das gesamte Gemeindegebiet umfassende Flächennutzungsplan und die parzellenscharfen Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

2017-12-18T16:21:57+01:0018. Dezember 2017|
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