Das Bürgerbegehren – ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene – ist ein Antrag der Bürger einer Gemeinde oder einer anderen kommunalen Gebietskörperschaft (z.B. Landkreis und Bezirk), einen Bürgerentscheid über eine eigene Angelegenheit der jeweiligen Gebietskörperschaft durchzuführen. In Bayern ist das Bürgerbegehren in den Gemeinden geregelt in Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), abrufbar unter http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18a