Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) stellt bestimmte Tier- und Pflanzenarten unter besonderen Schutz. Die BArtSchV hier hier abrufbar: http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BArtSchV.pdf