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Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Abfallrahmenrichtlinie

Die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie) ist das zentrale Regelwerk der EU für den Bereich des Abfallrechts. Den Text der Richtlinie in der deutschen Sprachfassung finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0098&from=DE

2017-12-18T16:21:56+01:0018. Dezember 2017|

Abfallrecht

Das Abfallrecht ist ein Teilgebiet des Umweltrechts und enthält Regelungen für die Behandlung, den Transport und die Entsorgung sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen. Das Abfallrecht wird maßgeblich durch die Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union bestimmt (Richtlinie 2008/98/EG). Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG - https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/KrWG.pdf) umgesetzt, das gemeinsam mit den Abfallgesetzen der Länder, die im Wesentlichen Fragen der behördlichen Zuständigkeit und des Vollzugs regeln, das deutsche Abfallrecht prägt. Daneben existieren weitere Vorgaben für besondere Arten von Abfällen, wie beispielsweise für Batterien und Altfahrzeuge, für die eigenständige Gesetze existieren. Auch die Gemeinden haben im Bereich des Abfallrechts wichtige [...]

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