Allgemeinverfügung
Eine Allgemeinverfügung i. S. d. § 35 Satz 2 VwVfG umfasst eine konkret generelle Regelung. Als Verwaltungsakt regelt sie einen konkreten Einzelfall, wobei die Rechtsfolgen gegenüber einer Mehrzahl von Personen bestimmt werden. Ein Beispiel wäre ein Versammlungsverbot, obwohl strittig ist, welche Regelungen genau als Allgemeinverfügung zu verstehen sind. Bei einem Straßenschild könnte es sich um eine konkret-generelle oder abstrakt-generelle Reglung mit gesetzlichem Charakter handeln.