Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

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Allgemeine Leistungsklage

Die allgemeine Leistungsklage ist eine anerkannte, von der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vorausgesetzte, wenn auch nicht geregelte Klageart. Mithilfe dieser „Auffangklage“ kann die Vornahme, Unterlassung oder Duldung hoheitlichen Handelns in Fällen gerichtlich eingefordert werden, in denen behördliches Handeln nicht in Form von Verwaltungsakten (Bescheiden), sondern schlicht hoheitlich (durch sog. Realakt) erfolgt. Die allgemeine Leistungsklage unterliegt keiner Fristbindung, das Klagerecht kann unter Umständen aber verwirkt sein. Die allgemeine Leistungsklage ist begründet, wenn der geltend gemachte Anspruch auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegen den Beklagten tatsächlich besteht.

2026-09-21T13:24:34+02:0021. September 2026|

Allgemeinverfügung

Eine Allgemeinverfügung i. S. d. § 35 Satz 2 VwVfG umfasst eine konkret generelle Regelung. Als Verwaltungsakt regelt sie einen konkreten Einzelfall, wobei die Rechtsfolgen gegenüber einer Mehrzahl von Personen bestimmt werden. Ein Beispiel wäre ein Versammlungsverbot, obwohl strittig ist, welche Regelungen genau als Allgemeinverfügung zu verstehen sind. Bei einem Straßenschild könnte es sich um eine konkret-generelle oder abstrakt-generelle Reglung mit gesetzlichem Charakter handeln.

2025-04-14T14:48:46+02:0014. April 2025|

Altlasten

Nach der Definition in § 1 Abs. 5 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG - https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/BBodSchG.pdf) sind Altlasten stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Vom Begriff der Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes ausgenommen sind Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf. Für diese gelten die Vorgaben des Atomrechts.

2017-12-18T16:21:56+01:0018. Dezember 2017|

Altlastenrecht

Das Altlastenrecht umfasst diejenigen Rechtsvorschriften, die sich mit Altablagerungen von Stoffen befassen, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Maßgebliche Regelwerke sind das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Bundes-Bodenschutzverordnung.

2017-12-18T16:21:56+01:0018. Dezember 2017|
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