Von A bis Z

Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Anfechtungsklage

Mit einer Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 1 Alt. 1 der Verwaltungsge-richtsordnung kann die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt werden. Dies hat Aussicht auf Erfolg, sofern der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wird. Beispielsweise kann damit der Bauherr gegen eine ihn belastende Abrissverfügung der Bauaufsichtsbehörde vorgehen.

2023-06-06T12:30:25+02:006. Juni 2023|

Anlagenzulassung

Die Zulassung von Industrie- und Gewerbeanlagen ist für Mensch und Umwelt in den betroffenen Städten und Gemeinden häufig mit erheblichen Gefahren und Beeinträchtigungen verbunden. Zugleich sind die hierfür notwendigen Genehmigungs- und Überwachungsvorschriften sehr komplex und erfordern besondere technische und fachspezifische Kenntnisse.

2017-12-18T16:21:56+01:0011. Oktober 2017|

Anschlussbeiträge

Anschlussbeiträge sind Beiträge, die von den Gemeinden zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung (Investitionsaufwand) einer, insbesondere leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung (Wasserversorgungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung) von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet, erhoben werden können.

2018-01-04T10:33:45+01:0018. Dezember 2017|
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